Ärztliche Weiterbildung 3

Die ärztliche Weiterbildung hat als Ziel, nach der Approbation als Arzt (oder nach der Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes) im Rahmen einer mehrjährigen Berufstätigkeit unter Anleitung durch zur Weiterbildung ermächtigte oder befugte Ärzte auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung (WBO) eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten zu erwerben. Dazu gehören auch der Anzahl nach festgelegte diagnostische und therapeutische Eingriffe.

Zusatzbezeichnung 3

Die Zusatzbezeichnungen können von Ärzten verschiedener Gebiete erworben werden. Sie unterscheiden sich in Weiterbildungsumfang und Voraussetzungen deutlich voneinander. Beispiele sind die Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin, Akupunktur, Diabetologie u. a. Die Zusatzbezeichnung ersetzt die vormalige Fachkunde und andere Weiterbildungsbezeichnungen. Der vorherige Erwerb einer Facharztbezeichnung kann, je nach Zusatzbezeichnung, erforderlich sein.
Die WBO für Ärzte umfasst auch eine Prüfungsordnung. Nach der Revision von 2003 müssen zur Feststellung des Weiterbildungserfolgs auf allen drei Stufen mündliche Prüfungen durchgeführt werden. 

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